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07.02.2013, DRK Presseinformation
Suche nach Familienangehörigen - Deutsches Rotes Kreuz hilft

Neue Suchdienststruktur in Mecklenburg-Vorpommern

DRK Suchdienst
Bild: Andi Schmid, DRK Suchdienst
1945 nach Beendigung des II. Weltkrieges nahm der DRK-Suchdienst vor dem Hintergrund von über 17 Millionen Vermissten seine Arbeit auf. Jeder Vierte Deutsche war Suchender und gleichzeitig Gesuchter.

"Die Devise des Suchdienstes lautet bis heute: Menschen zu finden und sie zusammenzuführen. Vieles ist bereits erreicht worden, dennoch ist die Suchdienstarbeit immer noch nicht abgeschlossen." (Prof. Dr. Dr. hc. Knut Ipsen, Präsident des DRK von 1994 - 2003)

Inzwischen haben sich die Aufgabenfelder erweitert. So engagiert sich der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). unter anderem in den Bereichen Nachforschung, Familienzusammenführung, Hilfs- und Beratungsdienst. Auch Hilfe-angebote für Flüchtlinge werden vorgehalten.

Angang 2012 wurden in Mecklenburg-Vorpommern neue Suchdienststruktur wirksam. So ist die DRK-Suchdienstberatungsstelle Stralsund jetzt zuständig für die Einzugsbereiche Rügen, Ostvorpommern, Nordvorpommern und Stralsund. In Bergen auf Rügen und Greifswald gibt es ehrenamtlich besetzte Anlaufstellen um den Beratungsweg zu verkürzen.

Im Rahmen der Nachforschung werden u. a. Suchanträge nach Kriegs- und Zivilgefangenen, Wehrmachtsvermissten und Zivilverschleppten des II. Weltkrieges, bei Katastrophen und Konflikten im In- und Ausland sowie zur Aufenthaltsermittlung von Spätaussiedlern in der BRD aufgenommen.

Wenn in Konflikt- und Katastrophengebieten ein Kontakt zwischen den Familien vor Ort und den Angehörigen, die nach Deutschland geflüchtet sind, nicht möglich ist, werden durch den Suchdienst "Rotkreuz-Nachrichten" aufgenommen und weitergeleitet.

Auch bei aktuellen Suchanliegen ist der DRK-Suchdienst behilflich, indem Empfehlungen für die private Nachforschung gegeben werden.

In der Familienzusammenführung erfolgt die Beratung und Hilfe im Spätaussiedler-aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz, im staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren und im ausländerrechtlichen Verfahren. Ende des Jahres 2011 ist im Rahmen der Familienzusammenführung von Spätaussiedlern eine Härtefallregelung nach § 27 (3) BVFG in Kraft getreten, um die nachträgliche Einbeziehung von Angehörigen in den vorhandenen Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers zu ermöglichen. Die entsprechenden Anträge liegen beim DRK-Suchdienst / Anlaufstelle Stralsund vor.

Wenn Sie also einen Familienangehörigen suchen, eine Beratung in der Familienzusammenführung benötigen, Anträge auf Individualhilfen für bedürftige Volksdeutsche im Herkunftsland oder Anträge an die Stiftung für politische Häftlinge stellen möchten , wenden Sie sich bitte an den DRK-Suchdienst / Beratungsstelle Stralsund, ansässig in der Hafenstraße 21, 18435 Stralsund. Ansprechpartnerin ist Frau Nora Latta (Tel.: 03831-39 04 06).

Denn: "Für hunderttausende Angehörige in aller Welt ist die Ungewissheit über den Verbleib ihrer Lieben eine tägliche Qual. Selbst die Gewissheit, dass ein Angehöriger nicht mehr lebt, ist eine Erleichterung." (DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters)

DRK-KV Stralsund e. V.